Satzung
Hier
finden
Sie
unsere
Satzung
in
der
aktuellen
Fassung.
Satzung Volksheim e.V.
Walter Petersen
1. Vorsitzender
Vereinsentwicklung
Zukunftsprojektierung und
Tätigkeitsfelderschließung
Projektierung und
Organisation
Schatzmeister-Aufgaben
Finanz- und Personal-
Angelegenheiten
Steffi Lebowsky
Schriftführerin
Kai Wagner
2. Vorsitzender
Projektierung und
Organisation
Unterstützung des 2.
Vorsitzenden in seinen
Verantwortungsbereichen
Vertretung des
Schriftführers
Manuel Lebowsky
3. Vorsitzender
Theater- und Ensemble-
Angelegenheiten
Ensemble-Betreuung
Theaterbetrieb
Inken Rabsilber
Beisitzer Kultur
Ansprechpartnerin für die
Leiterinnen und
Erzieherinnen der
Kindertagesheime
Ausarbeitung von für
Veränderungen und in der
Ausstattung
Marlies Rösler-
Horn
Beisitzerin Kitas
Festsetzung und Anordnung
über Belegung in Horst
Vermietungsbesprechungen
und Anweisung darüber an
die Geschäftsstelle
Verpächter-Absprachen
Günther Horn
Beisitzer Freizeitheim
Protokollführung
Vorstandssitzungen, etc.)
Unterstützung der Vor-
sitzenden bei Terminen
Unterstützung der Bei-
sitzerin Kindertagesheime
im Bereich Öffentlichkeits-
arbeit für die KiTas
Repräsetantions- und
Vertretungsangelegenheiten
Grundstücksangelegen-
heiten, Reparatur- und
Bauaufträge
Kinder- und Jugendarbeit
„Dem
Gesamtvorstand
gehören
an:
a)
der
erste
Vorsitzende,
b)
der
zweite
Vorsitzende,
c)
der
dritte
Vorsitzende,
d)
der
Schriftführer,
e)
ein
Beisitzer
für
den
Bereich
Kulturarbeit,
f)
ein
Beisitzer
für
den
Bereich
Kindertagesheime,
g)
ein
Beisitzer
für
den
Bereich
Freizeitheim
in
Horst.
(...)
Der
Gesamtvorstand
übt
seine
Aufgaben
nach
den
Vorschriften
des
Vereinsrechtes,
den
Richtlinien
der
Satzung
und
den
Beschlüssen
der
Mitgliederversammlung
aus.
Geschäftsführender
Vorstand
gemäß
§
26
BGB
sind
der
erste,
der
zweite
und
der
dritte
Vorsitzende.
Sie
haben
die
Stellung
von
gesetzlichen
Vertretern.
Vertretungsberechtigt
sind
jeweils zwei der genannten Personen gemeinsam.”
(Auszug aus der Vereinssatzung)
Vorstand der Kulturellen Vereinigung