Satzung

Hier finden Sie unsere Satzung in der aktuellen Fassung. Satzung Volksheim e.V.

Walter Petersen

1. Vorsitzender
Vereinsentwicklung Zukunftsprojektierung und Tätigkeitsfelderschließung Projektierung und Organisation Schatzmeister-Aufgaben Finanz- und Personal- Angelegenheiten

Kai Wagner

2. Vorsitzender
Projektierung und Organisation Unterstützung des 2. Vorsitzenden in seinen Verantwortungsbereichen Vertretung des Schriftführers

Manuel Lebowsky

3. Vorsitzender
Ansprechpartnerin für die Leiterinnen und Erzieherinnen der Kindertagesheime Ausarbeitung von für Veränderungen und in der Ausstattung

Inken Rabsilber

Beisitzerin Kitas
Theater- und Ensemble- Angelegenheiten Ensemble-Betreuung Theaterbetrieb

Claudia Merten

Beisitzerin Kultur
Repräsentant der Entwicklung und ideellen Werte der Kulturellen Vereingiung seit über einem dreiviertel Jahrhundert.

Günther Horn

Ehrenvorsitzender
Repräsetantions- und Vertretungsangelegenheiten Grundstücksangelegen- heiten, Reparatur- und Bauaufträge Kinder- und Jugendarbeit
„Dem Gesamtvorstand gehören an: a) der erste Vorsitzende, b) der zweite Vorsitzende, c) der dritte Vorsitzende, d) der Schriftführer, e) ein Beisitzer für den Bereich Kulturarbeit, f) ein Beisitzer für den Bereich Kindertagesheime, g) ein Beisitzer für den Bereich Freizeitheim in Horst. (...) Der Gesamtvorstand übt seine Aufgaben nach den Vorschriften des Vereinsrechtes, den Richtlinien der Satzung und den Beschlüssen der Mitgliederversammlung aus. Geschäftsführender Vorstand gemäß § 26 BGB sind der erste, der zweite und der dritte Vorsitzende. Sie haben die Stellung von gesetzlichen Vertretern. Vertretungsberechtigt sind jeweils zwei der genannten Personen gemeinsam.” (Auszug aus der Vereinssatzung)

Vorstand der Kulturellen Vereinigung

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